13. Februar 2022 - Beiträge - Kreisverband - Landesverband

Kennen Sie schon das Bildungszeitgesetz?

BZG

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten.

Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.

Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Kann auch für manche Lehrgänge bei den LandFrauen beantragt werden.

Ein Formular für den Arbeitgeber gibt es hier


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